Mitgliedschaft

Mitglieder der Gesellschaft für Innovative Betriebsorganisation e.V. können Einzelpersonen, wirtschaftliche Unternehmungen, Behörden, öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Körperschaften und sonstige juristische Personen werden. Die Aufnahme als Mitglied erfolgt nach Vorlage eines schriftlichen Antrages durch den Vorstand. Der Beschluß ist dem Antragsteller hiernach schriftlich mitzuteilen. (§8 (1) Satzung der GBO)

 

Wenn Sie sich für eine Mitgliedschaft interessieren, nehmen Sie bitte Kontakt zum Vorstand auf:

Prof. Dr.-Ing. Robert Refflinghaus (Vorsitzender des Vorstands)

GBO e.V.

Joseph-von-Fraunhofer-Straße 20

44227 Dortmund

E-Mail vorstand@gbo-ev.de